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12.10.2009 - Mieten & Vermieten

Kündigungsrecht für Studenten bestätigt

Kündigungsrecht für Studenten bestätigt
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Vermieter dürfen Studenten nicht zu dem Verzicht ihres Kündigungsrechts zwingen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und erklärte damit den einseitigen Kündigungsverzicht für unwirksam (AZ VIII ZR 307/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Student ein Zimmer in einem Erlangener Wohnheim angemietet und sich mit seiner Vertragsunterschrift verpflichtet, zwei Jahre nicht zu kündigen. Wegen "unzumutbarer hygienischer Bedingungen" löste dieser das Mietverhältnis jedoch nach einem Jahr auf. Den Forderungen des Vermieters nach weiteren Mietzahlungen kam der BGH jedoch nicht nach. Die Begründung: Gerade Studenten sei ein "hohes Maß an Mobilität und Flexibilität" zuzubilligen.Das Gericht fügte noch hinzu, dass ein zweijähriger Verzicht auf Kündigungsrecht gebilligt werden kann, wenn ausgleichende Vorteile für den Mieter existieren.