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05.10.2009 - Mieten & Vermieten

Mietschuldenfreiheit muss nicht bescheinigt werden

Mietschuldenfreiheit muss nicht bescheinigt werden
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Fordert ein Mieter eine schriftliche Bestätigung seiner "Mietschuldenfreiheit" von seinem Vermieter, ist dieser nicht verpflichtet, diese auszustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 238/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter aus Dresden eine solche "Mietschuldenfreiheitsbestätigung" bei seinem Vermieter angefordert, um sie angeblich seinem zukünftigen Vermieter vorlegen zu können. Die ausgestellten Quittungen über gezahlte Mieten reichten dem Mieter nicht aus. Er bestand darüber hinaus unter anderem auf eine weitergehende Erklärung, dass die Miete einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen für den Mietzeitraum geleistet worden sei. Der Vermieter weigerte sich, dies zu bestätigen.Der BGH entschied zu Gunsten des Vermieters und begründete sein Urteil damit, dass der Mietvertrag keine derartigen Regelungen enthält. Generell bestehe eine solche Verpflichtung auch nicht als mietvertragliche Nebenpflicht. Denn diese würde voraussetzen, dass der Mieter über Art und Umfang seiner Mietverbindlichkeiten im Ungewissen ist.