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20.03.2014 - Guter Rat

Privater Hauskauf:
Hinweispflicht für Verkäufer bei Mängeln

Privater Hauskauf: Hinweispflicht für Verkäufer bei Mängeln
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Wer privat ein Haus von privat kauft, muss sich um alles selbst kümmern und kann sich nicht auf Verbraucherrechte beziehen, wie sie zum Beispiel für Käufer von schlüsselfertigen Immobilien von Bauunternehmen gelten, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Zwar können bei privaten Immobiliengeschäften die Vertragsmodalitäten frei vereinbart werden wie zum Beispiel auch die Gewährleistung. Der VPB weist jedoch daraufhin hin, dass bei Kaufverträgen unter Privatleuten Gewährleistungsansprüche oft ausgeschlossen werden nach der Devise: gekauft wie besehen. Dennoch gibt es auch beim privaten Hausverkauf offenbarungspflichtige Mängel, deren Kenntnis auf die Kaufentscheidung entscheidenden Einfluss haben und auf die der Verkäufer ungefragt hinweisen muss. Auch zur Beantwortung  von Fragen nach Schäden oder Umbauten sind Verkäufer demzufolge verpflichtet. Laut VPB sind private Verkäufer aber in der Regel Laien und können Mängel häufig nicht als solche erkennen. Die Begutachtung des Objektes durch einen unabhängigen Bausachverständigen schützt hier vor unliebsamen Überraschungen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.