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15.01.2014 - Leben & Wohnen

Kehr- und Messpflicht:
Bezirksschornsteinfeger bleibt Schlüsselfigur

Kehr- und Messpflicht: Bezirksschornsteinfeger bleibt Schlüsselfigur
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Seit Beginn letzten Jahres haben Hauseigentümer das Recht, ihren Schornsteinfeger selbst zu beauftragen. Von der Kehr- und Messpflicht sind sie allerdings nicht befreit, teilt der Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell mit. Damit bleibt der Bezirksschornsteinfeger weiterhin eine wichtige Instanz. Der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" führt bei Neuinstallationen sowie zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch und stellt den Feuerstättenbescheid aus. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen in welchem Zeitraum erledigt werden müssen. Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht und nachweislich erledigen zu lassen. Die Bauexperten empfehlen daher, den Feuerstättenbescheid zu studieren und Fristen einzuhalten. Hierzu können Hauseigentümer ebenfalls den Fachmann ihrer Wahl beauftragen. Auch der bisherige Bezirksschornsteinfeger kann hinzugezogen werden. Einziger Nachteil: Die Suche nach einen eigenen Anbieter bringt mehr Bürokratie mit sich. Als Handwerkerleistungen können Schornsteinfegerleistungen allerdings wiederum steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle:  Verband Privater Bauherren e.V.