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01.05.2009 - Energieeffizienz
Höhere Heizauflagen für Neubauten
Seit Januar 2009 haben Bauherren nicht mehr die Qual der Wahl – Umweltschutz ist nach neuer Gesetzgebung Pflicht. So schreibt das neue „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ vor (EEWärmeG), dass Neubauten zukünftig ihre Wärmeversorgung für einen festgelegten Teil aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen.
Mit dem Ziel, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern, Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, basiert das Gesetz auf folgenden drei Säulen:
Nutzungspflicht
Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ab dem 1. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen.
Finanzielle Förderung
Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert.
Wärmenetze
Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen.