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02.12.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Schlüsselübergabe ist nicht gleich Wohnungsübergabe

Urteil: Schlüsselübergabe ist nicht gleich Wohnungsübergabe
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Rücknahme von Wohnungsschlüsseln durch einen Hausmeister nicht die offizielle Abnahme der Wohnung bedeuten und die Verjährung von Schadensersatzansprüchen dementsprechend nicht einsetzen muss (AZ VIII ZR 402/12).Im vorliegenden Fall hatten die Vermieter einer Wohnung Schadensersatz von ihren Mietern verlangt, die bei Beendigung des Vertrages den Wohnungsschlüssel an den zuständigen Hausmeister übergeben hatten. Die Forderungen wiesen die Mieter jedoch zurück mit der Begründung, dass diese nach sechs Monaten bereits verjährt seien.Aktuell gab der Bundesgerichtshof jedoch den Vermietern recht. Voraussetzung für eine Verjährung nach sechs Monaten ist, dass der Vermieter eindeutig Kenntnis über das Ende des Mietverhältnisses erhält und sich ein umfassendes Bild von der Mietsache machen kann. Durch die Schlüsselübergabe an den Hausmeister ohne Klärung der Befugnis wurde dies nicht gewährleistet.?