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02.09.2009 - Mieten & Vermieten

Freie Farbwahl in der Wohnung für Mieter

Freie Farbwahl in der Wohnung für Mieter
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Häufig gehen die Meinungen und Wünsche von Mietern und Vermietern in entgegengesetzte Richtungen. So auch in der Frage der Wandfarbwahl: Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin nach Ende des Mietverhältnisses verschiedene Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten vornehmen lassen. Die insgesamt 434,34 Euro verrechnete sie anschließend mit der gestellten Kaution.In der darauffolgenden Klage gab das Gericht den Mietern in erster Instanz recht. Auch der Bundesgerichtshof wies die anschließende Klage der Vermieter zurück (VIII ZR 166/08 vom 18.02.2009). Die Begründung: Eine Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sei unwirksam, wenn der Mieter - auch während der Mietdauer - zu einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet ist.Die Pflicht, die Wohnung in neutralen Tönen zu streichen, war nicht allein auf den Rückgabezeitpunkt der Wohnung beschränkt, sondern wurde auch im laufenden Mietverhältnis vorgegeben.