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08.04.2013 - Baubranche

Urteil:
Umbau ohne Genehmigung kann Kündigung rechtfertigen

Urteil: Umbau ohne Genehmigung kann Kündigung rechtfertigen
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Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass wesentliche Umbauten nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen können. Setzt ein Mieter ohne Genehmigung die Baumaßnahmen um, kann dies eine Kündigung rechtfertigen (AZ 67 S 514/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Räumung ihres Einfamilienhauses verlangt, da die Mieter eine Wand zwischen Bad und Gäste-WC entfernen ließen. Zuvor waren verschiedene Arbeiten am Haus vereinbart worden - das Herausnehmen der Wand war jedoch nicht Bestandteil des Vertrages. Nachdem die Mieter anschließend eine Kostenbeteiligung für die Maßnahme verlangten, forderte die Vermieterin sie auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Nachdem sich die Mieter weigerten, ihrer Aufforderung nachzukommen, kündigte sie den Vertrag und zog vor Gericht. Das Landesgericht Berlin gab nun aktuell der Vermieterin Recht. Die Kündigung sei als ordentliche Kündigung anzusehen, da die Mietsache durch das Entfernen der Wand eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt und unbedingt eine Erlaubnis der Vermieterin erfordert hätte. ?