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26.03.2013 - Mieten & Vermieten

Hausmeisterservice:
Diese Kosten sind umlagefähig

Hausmeisterservice: Diese Kosten sind umlagefähig
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Immer wieder sind sich Mieter und Vermieter uneinig, was die Verteilung der sogenannten Hausmeisterkosten wie Gartenpflege oder Reinigungsservice angeht. Das Amtsgericht Münster hat nun in einem aktuellen Urteil Klarheit geschaffen.Zu den umlagefähigen Tätigkeiten eines Hausmeisterbetriebs gehören Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, inklusive Schneeräumung und Gartenpflegedienste. Ebenso zählen die Wartung und Bedienung der Heizanlage und des Fahrstuhls zu den abzurechnenden Aufgaben. Diese Leistungen können auch dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag nicht als separater Punkt der Betriebskosten vereinbart wurden.Im Gegensatz dazu sind Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen wie beispielsweise der Ersatz defekter Glühbirnen oder die Reparatur eines Geländers im Treppenhaus nicht umlagefähig.?