News-Archiv: Kategorien

20.03.2013 - Baubranche

Bautipp:
Unternehmererklärung einfordern!

Bautipp: Unternehmererklärung einfordern!
© fotolia.de / charles taylor
Immer mehr Bauherren und Hausbesitzer legen Wert auf energiefreundliche Konzepte. Da die Energiesparverordnung (EnEV) jedoch ein komplexes Regelwerk ist, verlassen sich viele Eigentümer auf die Beratungskompetenz und die vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Handwerksbetriebe. Damit Eigentümer die Sicherheit haben, dass alle Maßnahmen EnEV-konform realisiert wurden, sollten sie nach Abschluss der Arbeiten auf eine sogenannte "Unternehmererklärung" bestehen. Laut Verband Privater Bauherren e. V. bestätigt das Handwerksunternehmen damit, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Dabei reicht ein Satz wie "Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung" den Bauexperten zufolge aus. Keinesfalls müssten sich Hausbesitzer mit Rechnungen abspeisen lassen, in denen U-Werte oder andere Details aufgelistet sind.

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V.