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13.02.2013 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Rechnungen 2 Jahre lang aufheben

Tipp für Bauherren: Rechnungen 2 Jahre lang aufheben
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Ist ein Bauprojekt abgeschlossen, wünschen sich viele Bauherren erst einmal Ruhe und Erholung von der anstrengenden Bauphase. Was viele nicht wissen: Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück bezahlt haben, zwei Jahre lang aufheben. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Frist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Die sogenannten Aufbewahrungspflichten dienen der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hausbesitzer sind also gut beraten, wenn sie Rechnungen wie auch Überweisungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge sorgfältig aufheben und immer zur Hand haben – das Finanzamt könnte danach fragen. Eine alte Rechnung ist aber auch in anderer Hinsicht nützlich: Sie dient als Beleg für Gewährleistungsansprüche und Garantien. Sie ist außerdem ein Beweis, dass der Grundstücksbesitzer – etwa bei Dachreparaturen oder Baumsanierungen – seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist und sein Eigenheim instand hält.?