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04.02.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Haftung für vererbtes Mietverhältnis nicht unbegrenzt

Urteil: Haftung für vererbtes Mietverhältnis nicht unbegrenzt
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Erben nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten haften, die aus einem Nachlass entstehen (AZ VIII ZR 68/12).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter Mietnachzahlungen und Schadensersatz von der Tochter seines verstorbenen Mieters verlangt. Als Erbin ist diese in das bestehende Mietverhältnis eingetreten, das drei Monate später beendet wurde.Das Gericht wies jedoch die Klage ab. Das Mietverhältnis wurde innerhalb der vorgegebenen Frist beendet und fällt damit unter die Nachlass-Verbindlichkeiten. Da das Erbe nicht ausreicht, um die Forderungen des Vermieters auszugleichen, kann die Erbin nicht in die Haftung genommen werden.?