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14.01.2013 - Facility Management

Urteil:
Wohnungseigentümer dürfen nicht grundlos ungleich behandelt werden

Urteil: Wohnungseigentümer dürfen nicht grundlos ungleich behandelt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich gleich behandelt werden müssen. Es sei denn, es liegt ein Sachgrund vor (AZ V ZR 234/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin geklagt, da sie aufgrund eines untervermieteten Stellplatzes eine fristlose Kündigung erhalten hatte. Dabei hatte mindestens ein weiterer Wohnungseigentümer ebenfalls seinen Stellplatz untervermietet und diesen der Hausverwaltung selbst zur Verfügung gestellt. Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell der Eigentümerin recht. Da die WEG einem anderen Eigentümer die Untervermietung des Stellplatzes erlaubt hat, kann sie im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes dieses Recht einem anderen Mitglied verwehren.?