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10.01.2013 - Guter Rat

Gut zu wissen:
Hausbesitzer können Schornsteinfeger frei wählen

Gut zu wissen: Hausbesitzer können Schornsteinfeger frei wählen
© Pixelio / Ulrike Lacour
Seit dem 1. Januar 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Allerdings bleibt laut dem Verband Privater Bauherren e.V. die Kehr- und Messpflicht bestehen, und der Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin eine wichtige Instanz. Er heißt ab sofort bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und führt zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. Dabei handelt es sich um die Begutachtung aller Feuerungsanlagen im Haus. Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach der Prüfung bekommt der Eigentümer einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen wann erledigt werden müssen. Der Hausbesitzer ist damit in der Pflicht, er muss die vorgeschriebenen Arbeiten erledigen lassen - und dies dem Bezirksschornsteinfeger auch nachweisen. Frei ist der Hausbesitzer allerdings bei der Wahl des Experten. Mit der Ausführung der auferlegten Arbeiten darf er jetzt jeden freien, zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen. Auch den bisherigen Bezirksschornsteinfeger. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Schornsteinfegerregister geführt, auf das jeder online zugreifen kann. Hauseigentümer können sich in Zukunft also einen freien Fachmann suchen, müssen dann aber mehr Bürokratie in Kauf nehmen. Die Kosten für den Schornsteinfeger sind übrigens Handwerkerleistungen und können als solche steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.