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26.11.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieterhöhung muss nicht auf neuesten Mietspiegel basieren

Urteil: Mieterhöhung muss nicht auf neuesten Mietspiegel basieren
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mieterhöhungsverlangen wirksam sein kann, auch wenn es nicht dem aktuellsten Mietspiegel zugunde liegt (AZ VIII ZR 337/10).Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mieter geweigert, einem Schreiben zur Mieterhöhung zuzustimmen, da dieses auf dem Berliner Mietspiegel 2007 basierte. Er begründete seine Verweigerung damit, dass der kurz zuvor veröffentlichte Mietspiegel 2009 die Aufforderung formell unwirksam mache.Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Vermieters. Bei dem Mieterhöhungsverlangen handelt es sich lediglich um einem inhaltlichen Fehler, der den Antrag an sich nicht in seiner Wirksamkeit beeinflusst.?