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19.11.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff ist wirksam

Urteil: Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff ist wirksam
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Das Landgericht Kleve entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden kann, wenn Mieter ihren Vermieter oder auch dessen Angehörige tätlich angreifen (AZ 6 S 37/11).Im vorliegenden Fall hatten sich Mieter und Vermieter über eine Pumpeninstallation im Garten gestritten. Die Auseinandersetzung eskalierte so sehr, dass ein Mieter den Vater des Vermieters ins Gesicht schlug. Dessen Hörgerät und Brille wurden beschädigt sowie seine Hand in einer Tür eingeklemmt. Der Vermieter kündigte fristlos und klagte vor Gericht, nachdem der Mieter sich weigerte, auszuziehen.Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Vermieters. Durch Ausübung der Gewalttaten verletzte der Mieter die Rechte des Vermieters schuldhaft. Eine Forführung des Mietverhältnisses war für den Vermieter somit nicht mehr zumutbar und die Kündigung rechtmäßig.?