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24.09.2012 - Facility Management

Urteil:
Streupflicht gilt nicht bei jedem Wintertag

Urteil: Streupflicht gilt nicht bei jedem Wintertag
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Grundstücksegentümer nur zur Räumung verpflichtet sind, wenn eine allgemeine Glättebildung vorliegt (AZ VI ZR 138/11). Im aktuellen Fall war eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes auf einem Grundstück wegen Glatteis gestürzt, als sie dem Eigentümer an einem Sonntag eine Weihnachtskarte überbringen wollte. Nach dem Sturz verlangte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof wies die Klage jedoch ab, da keine Verletzung der Räum- und Streupflicht zu erkennen war. Da sich an diesem Sonntag nur vereinzelt glatte Flächen gebildet hatten, bestand keine allgemeine Gefahr. Zudem wurden an dem Tag keine regulären Pflegedienstleistungen und somit Fußgängerverkehr erwartet.?