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28.07.2009 - Mieten & Vermieten

Bei Mieterhöhung ist die vertraglich vereinbarte Wohnfläche entscheidend

Bei Mieterhöhung ist die vertraglich vereinbarte Wohnfläche entscheidend
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Will ein Vermieter die Miete erhöhen, ist die vertraglich vereinbarte und nicht die tatsächliche Wohnfläche entscheidend. Die setzte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (BGH VIII ZR 205/08) fest. Die Regelung schließt ebenfalls den Fall mit ein, in dem die Größe der tatsächlichen Wohnfläche sogar kleiner ist als vertraglich festgelegt.Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung verweigert, da die Wohnfläche ihrer Wohnung 51,03 m² statt der vertraglich festgelegten 55,75 m² beträgt. Mit seinem aktuellen Urteil gab der BGH dem Vermieter recht und bestätigte die im Vertrag niedergeschriebene Quadratmeterzahl als Basis für die Mieterhöhung.Lediglich bei einer Abweichung von mehr als 10% sei die Toleranzgrenze laut den Richtern überschritten und eine Verweigerung der Mieterhöhung berechtigt.