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10.08.2012 - Leben & Wohnen

Einbruchschutz:
Angelegenheit von Mietern und Vermietern

Einbruchschutz: Angelegenheit von Mietern und Vermietern
© Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!"
Laut der Intitiative "Nicht bei mir" wird in Deutschland alle zwei Minuten eingebrochen. Wer aber in Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt, wird immer wieder zwischen den Parteinen diskutiert. Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Zwar sollen "Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden", so Reiner Wild, Sprecher des Berliner Mietervereins. Es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Eine Nachbesserung kann nicht verlangt werden, es sei denn, die vorhandenen Einrichtungen erweisen sich nach dem Einzug als mangelhaft. Weiter gehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Der Mieter ist jedoch rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Legt der Vermieter Wert darauf, muss die Sicherheitstechnik wieder entfernt werden. Daher ist es ratsam, solche Maßnahmen und entsprechende Vereinbarungen in jedem Fall mit dem Vermieter im Voraus abzuklären und schriftlich festzuhalten. Anders ist es im Fall einer besonderen Gefährdung: Ist es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete als Wertverbesserungszuschlag.Tipp: Expertenrat einholenIn der Regel haben beide Seiten ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Weil die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Vermietargument wird, sind Einbruch hemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in vielen Wohnanlagen schon Standard. In rechtlichen Fragen können Mieter- und Grundbesitzerorganisationen vor Ort umfassende Ratschläge geben. Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos.Weitere Informationen sind unter www.nicht-bei-mir.de erhältlich.?