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16.07.2012 - Facility Management

Rückzahlungsanspruch für Renovierungsabgeltung verjährt nach 6 Monaten

Rückzahlungsanspruch für Renovierungsabgeltung verjährt nach 6 Monaten
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Abgeltungsbetrag auf Basis einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel innerhalb von sechs Monaten zurückgefordert werden muss, da er ansonsten verjährt (VIII ZR 12/12). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine Zahlung von seiner ehemaligen Mieterin zurückgefordert, die er im Jahr 2007 für die Durchführung von Schönheitsreparaturen gezahlt hatte. Im April 2010 klagte er gegen diese Forderung. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Vermieterin. Zwar war die Schönheitsreparatur unwirksam, allerdings verjähren die Ansprüche auf Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten.?