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09.07.2012 - Facility Management

Urteil:
Separate Kündigung für Garage ist zulässig

Urteil: Separate Kündigung für Garage ist zulässig
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Garagenmietvertrag separat von dem Mietverhältnis einer Wohnung gekündigt werden kann (VIII ZR 251/10). Im vorliegenden Fall hatten Hauseigentümer die Räumung einer Garage gefordert, die sich in ihrem Einfamilienhaus befindet und ursprünglich zusammen mit einer separaten Wohnung vermietet worden war. Die Mieterin wehrte sich gegen diese Forderung und berief sich auf ein einheitliches Mietverhältnis von Wohnung und Garage. Der Bundesgerichtshof gab der Räumungsforderung nach. Unabhängig von dem Mietverhältnis der Wohnung, kann der Vertrag für die Garagenmiete separat gekündigt werden.?