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14.06.2012 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen

Tipp für Bauherren: Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen
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Bestandteil eines Bauvertrags ist das sogenannte Bau- und Leistungsverzeichnis sowie der Zahlungsplan. Nach Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) verpflichten Bauträger nicht selten den Käufer mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen. Dies ist laut den Bauexperten nicht ohne Risiko: Wird nämlich der Bauunternehmer insolvent, bleibt der Bauherr nicht nur auf dem unfertigen Haus sitzen, sondern er verliert außerdem noch das bereits im Voraus bezahlte Geld. Damit das nicht passiert, sollte der Zahlungsplan immer dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Das muss bereits bei Vertragsabschluss genau festgelegt werden. Üblich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte auf keinen Fall vor der endgültigen, für den Bauherrn zufriedenstellenden Rohbauabnahme bezahlt werden. Unseriös sind laut VPB alle Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt dafür keinerlei Gegenwert. Nicht einmal das Grundstück, denn das geht in der Regel erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn über.?