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04.06.2012 - Facility Management

Urteil:
Für Wasserlieferungen gilt ermäßigter Steuersatz

Urteil: Für Wasserlieferungen gilt ermäßigter Steuersatz
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Installation von Anschlüssen zur Wasserversorgung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegt (AZ VIII ZR 253/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft die Änderung von Rechnungsdokumenten sowie die Rückzahlung von Umsatzsteuerbeträgen verlangt. Zwischen 1999 und 2009 hatte die beklagte Gesellschaft Wasseranschlüsse an mehreren Immobilien erneuern und überarbeiten lassen und führte in ihren Rechnungen den Umsatzsteuersatz von 19% an. In seinem aktuellen Urteil stimmte der BGH der Genossenschaft zu. Wasserlieferungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%.?