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21.05.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Sind Wasserzähler vorhanden, wird nach Verbrauch abgerechnet

Urteil: Sind Wasserzähler vorhanden, wird nach Verbrauch abgerechnet
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Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Wasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen, wenn alle Parteien eines Miethauses mit Zählern ausgestattet sind (AZ 212 C 38/12).Im vorliegenden Fall bestand ein Vermieter auf die Nachzahlung von Betriebskosten, die sich auf die Kosten für Frischwasser und Entwässerung beziehen. Wie ursprünglich im Mietvertrag vereinbart, hatte der Vermieter die Kosten auf Basis der Wohnfläche umgelegt. Die Mieter forderten allerdings eine Abrechnung nach Verbrauch, da in allen Wohnungen und Gemeinschaftsräumen Wasserzählern vorhanden sind.Das Amtsgericht Köln gab aktuell den Mietern recht. Auch wenn im Mietvertrag anders vereinbart, muss der Vermieter Wasser und Entwässerung nach verbrauch abrechnen. Der verwendete Umlegeschlüssel nach Wohnfläche ist nicht zulässig.?