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07.05.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Fremdverkehrsabgabe muss nur nach Vereinbarung übernommen werden

Urteil: Fremdverkehrsabgabe muss nur nach Vereinbarung übernommen werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Schleswig, dass Vermieter von Gewerberäumen eine Fremdenverkehrsabgabe nicht automatisch auf die Mieter umlegen können. Dies geht nur dann, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde (AZ 4 U 134/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eines Fachmarktzentrums von seiner Mieterin eine Nachzahlung der Betriebskosten gefordert. Er vertrat die Meinung, dass die Fremdenverkehrsabgabe zu den Nebenkosten gehört, für die die Mieterin aufkommen müsse.Das Oberlandesgericht Schleswig gab nun aktuell der Mieterin recht. Die Begründung: Die Umlage von betrieblichen Kosten erfordert eine eindeutige Vereinbarung, die im Mietvertrag festgehalten wird.?