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16.04.2012 - Mieten & Vermieten

Mieterhöhung:
Schweigen heißt nicht Zustimmung

Mieterhöhung: Schweigen heißt nicht Zustimmung
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Das Landesgericht Stuttgart entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Mieterhöhung nicht ohne weiteres gültig ist, auch wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum keinen Einspruch gegen die erhöhte Miete eingelegt hat (AZ 13 S 41/11)Im vorliegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung Ihrer Wohnungsgesellschaft eine Einzugsermächtigung für Mietzahlungen erteilt. 2007 setzte die Gesellschaft eine Mieterhöhung an und zog anschließend den höheren Betrag ein. Die Mieter erklärten jedoch keine Zustimmung und verlangten nach einer erneuten Erhöhung in 2010 die gesamten Differenzbeträge zurück.Das Landesgericht Stuttgart gab nun aktuell den Mietern recht. Dass sie die erste Mieterhöhung widerspruchslos hingenommen haben, bedeutet laut Gericht nicht zwangläufig eine Zustimmung zur Mieterhöhung.?