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10.04.2012 - Nachbarschaftsfragen

WEG:
Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

WEG: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Heizkostenverordnung unmittelbar auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt. Demnach müssen die Kosten in den Einzelabrechnungen nach Verbrauch und ohne Abgrenzungen verteilt werden (AZ V ZR 251/10). Im vorliegenden Fall hatten sich einige Eigentümer einer WEG gegen die Jahresrechnung aus 2008 gewehrt, die per Mehrheitsbeschluss genehmigt worden war. Sie beklagten, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nicht auf der tatsächlich bezogenen Fernwärme basierten, sondern alle Zahlungen des Jahres an das Versorgungsunternehmen miteinbezogen. Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell den Klägern recht. Die Einzelabrechnungen verstoßen laut Gericht gegen die Heizkostenverordnung und sind auch trotz Mehrheitsabstimmung ungültig.?