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18.01.2012 - Facility Management

Urteil:
Keine Zahlungspflicht bei Baumaßnahmen ohne Zustimmung

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei Baumaßnahmen ohne Zustimmung
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet ist, die anteiligen Kosten für eine Baumanahme zu übernehmen, der er nicht zugestimmt hat (AZ V ZR 65/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, das gemeinschaftliche Schwimmbad zu sanieren und zu erweitern. Sie beschlossen eine Sonderumlage, um den Umbau zu finanzieren. Ein Eigentümer stimmte jedoch der Baumaßnahme nicht zu und weigerte sich, die Kosten von 8.600 Euro zu tragen. Er strebte eine Anfrechtungsklage gegen den Beschluss an. In seiner aktuellen Entscheidung gab der Bundesgerichtshof dem Kläger recht. Da er der Baumaßnahme nicht zugestimmt hat, muss er sich nicht an den Kosten beteiligen.?