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14.12.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Eigener Garten darf videoüberwacht werden

Aktuelles Urteil: Eigener Garten darf videoüberwacht werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Gartenfläche eines Wohnungseigentümers per Videokamera überwacht werden darf (AZ V ZR 265/10).Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer eines Reihenhauses zur Überwachung seiner Gartenfläche zwei Videokameras installiert. Aufgrund vorhergegangener Streitigkeiten befürchteten die Miteigentümer, dass er nicht nur die Gartenfläche, sondern ebenfalls sie selbst überwachen könnte.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell dem Wohnungseigentümer recht. Es sei grundsätzlich gestattet, sein Eigentum und Grundbesitz vor unberechtigten Übergriffen zu schützen und zu überwachen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Kameras nur das betreffende Grundstück erfassen.?