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02.07.2009 - Energieeffizienz

Energieausweis auch für Nicht-Wohngebäude Pflicht

Energieausweis auch für Nicht-Wohngebäude Pflicht
© fotolia.com / Denis Pepin
Seit dem 1. Juli muss der Energieausweis auch für Nicht-Wohngebäude wie beispielsweise Büros vorgelegt werden, wenn diese verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Bisher waren nur Besitzer von Wohngebäuden verpflichtet, potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis vorzulegen. Seit der zweiten Jahreshälfte sind nun auch Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden verpflichetet, den Ausweis zu führen. Tun sie dies nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Neben Gebäuden, die nicht bewohnt werden, fallen seit Beginn diesen Monats auch öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² in diese Kategorie. Der Energieausweis muss beispielsweise in Krankenhäusern oder Ämtern gut sichtbar ausgehängt werden. Angaben der Deutschen Energie Agentur (Dena) zufolge betrifft diese Neuregelung rund 55.000 Gebäude in Deutschland.

Quelle: Deutsche Energie Agentur GmbH