News-Archiv:

01.07.2009 - Mieten & Vermieten

Eigentümer ist zu Kündigung bei Abriss berechtigt

Eigentümer ist zu Kündigung bei Abriss berechtigt
© fotolia.com / webdata
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichthof entschieden, dass ein Eigentümer seinem Mieter kündigen kann, wenn er eine Wohnung oder ein Haus abreißen und später wieder aufbauen lassen will.Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Mehrfamilienhauses ihren Vermieter geklagt, der eine 90 Jahre alte Immobilie mit sechs vermieteten Wohnungen abreißen lassen wollte, da diese nach Angaben kaum noch sanierungsfähig gewesen sei. Doch obwohl die denkmalschützerischen und baurechtlichen Genehmigungen bereits vorlagen, bestanden die Mieter auf ihr Wohnrecht und weigerten sich, die Wohnungen zu räumen.Mit der Begründung, dass eine Sanierung des Altbaus "Investitionen mit hohem Kostenaufwand" bedeuten würden und die Rechtnutzungsdauer dadurch trotzdem nicht relevant verlängert werden würde, gab der BGH dem Eigentümer recht. Darüber hinaus führte das Gericht an, dass durch den Neubau "in erheblichem Umfang zusätzlicher Wohnraum" geschaffen werde.