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24.10.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten

Aktuelles Urteil: Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass in dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne.Im vorliegenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an.Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angaben den Anforderungen einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen die Baumaßnahmen dulden.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland