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12.08.2011 - Baubranche

Bautipp:
Haus erst abnehmen, wenn alles erledigt ist

Bautipp: Haus erst abnehmen, wenn alles erledigt ist
© Verband Privater Bauherren e.V.
In den vergangenen Jahren haben sich am Bau verschiedene Verfahrensweisen etabliert, die nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen viele Bauunternehmer auf Abnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind. Oft fehlen noch Außenanlagen, Wege, Einfriedung, Treppengeländer oder Vordächer, gelegentlich sind die Installationen noch nicht angeschlossen oder die Heizung funktioniert nicht. Solche unfertigen Häuser muss der Bauherr aber laut Bauexperten nicht abnehmen. Er hat das Recht auf ein fertiges Haus. Erst, wenn alle im Bauvertrag Details erledigt sind, ist die Immobilie als fertiggestellt zu bezeichnen. Deshalb ist es wichtig, den Bauvertrag vor Unterzeichnung vom unabhängigen Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen zu lassen.?