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01.08.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Kündigung wegen Abriss ist rechtsgültig

Aktuelles Urteil: Kündigung wegen Abriss ist rechtsgültig
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Mietverhältnis wegen eines geplanten Abrisses kündigen darf (AZ VIII ZR 155/10).Im vorliegenden Fall hat ein Investor eine 70 Jahre alte Wohnsiedlung übernommen. Er stellte bei einer Immobilie erhebliche städtebauliche Defizite und gravierende gebäudetechnische Mängel fest und plante den Abriss von zumindest einigen Teilen der Immobilie. Den Mietern wurde die Kündigung ausgesprochen - einer klagte gegen den Beschluss.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell dem Vermieter recht und stimmte der Argumentation des Eigentümers zu. Demnach sei eine Modernisierung mit 1.250 Euro pro Quadratmeter fast so teuer wie ein Abriss und Neubau. Zudem seien die Mieter ausreichend über die Gründe des Vorhabens aufgeklärt worden.?