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16.06.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Bauabnahme immer gut vorbereiten

Tipp für Bauherren: Bauabnahme immer gut vorbereiten
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Zu den wichtigsten Meilensteinen beim Bauen gehört die förmliche Bauabnahme. Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren deshalb nie auf die förmliche Bauabnahme verzichten. Bei Vertragsklauseln wie "Die Abnahme seitens des Bauherrn gilt als erfolgt mit Erteilung der baubehördlichen Gebrauchsabnahme." ist Vorsicht geboten: Die Klausel verstößt gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). ´ Bauherren sollten ihr Recht auf Bauabnahme unbedingt in Anspruch nehmen und auf einer förmlichen Abnahme mit Begehung bestehen. Zu Empfehlen ist hierbei die fachliche Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen. Mit ihm gemeinsam kann der Bau begangen mögliche Mängel festgestellt werden. Die Bauabnahme ist so wichtig, weil sich mit der Bauabnahme für den Bauherrn vieles ändert: Die Haftung für den Neubau geht vom Schlüsselfertiganbieter auf den Bauherrn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um - und die Schlussrechnung wird fällig.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.