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05.05.2011 - Baubranche

Bautipp:
Recht auf förmliche Bauabnahme

Bautipp: Recht auf förmliche Bauabnahme
© fotolia.com / Gabi Moisa
Laut Experten gehört die förmliche Bauabnahme nach der Vertragsunterzeichnung zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Daher sollte kein Bauherr oder Käufer schlüsselfertiger Immobilien auf die förmliche Bauabnahme verzichten. Der Bauunternehmer muss den Bauherren seinerseits auch die Möglichkeit zur Abnahme einräumen. Viele Firmen versuchen, das zu vermeiden und schreiben in ihre Bauverträge Klauseln wie diese: "Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen." Diese Klausel verstößt gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). Das fordert nämlich, dass der Bauunternehmer den Bauherren von der Fertigstellung informieren und ihm die Möglichkeit zur Abnahme geben muss.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.