News-Archiv:

15.06.2009 - Wirtschaft & Politik

Nachrechnen lohnt sich für Immobilien- und Unternehmenserben

Nachrechnen lohnt sich für Immobilien- und Unternehmenserben
Kurz vor Toresschluss verabschiedete die Bundesregierung Ende 2008 das neue Erbschaftssteuergesetz, dass 2009 in Kraft trat. Eine der reformierten Regelungen betrifft die höhere Bewertung von Immobilien und Firmen.Für alle, die 2007 oder 2008 geerbt haben, wurde noch eine Frist eingeräumt: Bis zum 30. Juli können die Erben zwischen altem und neuem Erbrecht wählen. Ein Rechenvergleich lohnt sich insbesondere für Erben von Immobilien oder Unternehmen. Denn nach neuem Recht werden alle Vermögensgegenstände mit aktuellem Wert bewertet. Bislang wurde diesen ein deutlich geringerer Wert angerechnet.Wählen die Erben die Besteuerung nach neuem Recht, muss jedoch eine Beschränkung beachtet werden: Für die Erbschaft gelten die alten Freibeträge, die nach neuem Recht deutlich höher ausfallen.