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07.04.2009 - Mieten & Vermieten

Asbest-Hinweispflicht für Verkäufer

Asbest-Hinweispflicht für Verkäufer
Wie der Bundesgerichtshof im März entschied, müssen Immobilienverkäufer Interessenten über die Verarbeitung von Asbest in dem Gebäude aufklären. Andernfalls könnte dies eine Schadensersatzklage mit sich bringen. Das Gericht sprach einem Hauskäufer Schadensersatz zu, da dieser nicht entsprechend vor dem Kauf eines Fertighauses aus dem Jahr 1980 bei Celle informiert worden war. In diesem Fall verschwieg der Verkäufer trotz Nachfrage, dass die Hausfassade mit Asbestzementtafeln verkleidet war. Die Begründung des Oberlandesgerichts: Gesundheitsschädliche Baustoffe stellten einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar. Der Nutzwert des Hauses sei damit deutlich eingeschränkt.