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04.02.2011 - Mieten & Vermieten

Selbstverschuldeter Mangel berechtigt nicht zur Mietminderung

Selbstverschuldeter Mangel berechtigt nicht zur Mietminderung
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In einer aktuellen Erklärung stellt die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund klar, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn ein Wohnungsmangel in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt. Haus & Grund bezieht sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ VIII ZR 113/10).Im vorliegenden Fall unterbrach ein Versorger die Stromlieferung, weil der Mieter seine Stromrechnung nicht bezahlt hatte. Wegen der fehlenden Stromversorgung minderte der Mieter die Mietzahlung. Nach vorheriger Abmahnung kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Der BGH entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war und der Mieter die ausstehende Miete zahlen muss."Der BGH spricht eine Selbstverständlichkeit aus. Es wäre ein Unding, könnte ein Mieter aufgrund eines selbst verursachten Mangels die Miete mindern", kommentiert Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Quelle: Haus & Grund