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09.06.2009 - Wirtschaft & Politik

IVD legt Maßnahmenkatalog zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum vor

IVD legt Maßnahmenkatalog zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum vor
Zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie zur energetischen Sanierung von Immobilien hat der IVD nun einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Die Aufforderung an die Bundesregierung ist klar formuliert: "Wenn die Bundesregierung die Erreichung von Klimaschutzzielen verkünde, dann müsse sie auch deren Erreichung entsprechend fördern", so IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling.Die drei Kernforderungen zur Förderung des Wohneigentums zielen auf steuerpolitische Verbesserungen zur Förderung der Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ab. So soll der private Schuldzinsenabzug wieder eingeführt, Erstkäufer von der Grunderwerbsteuer freigestellt sowie die Anschaffung selbstgenutzten Eigentums durch Abzug von der Steuerschuld gefördert werden.Darüber hinaus empfiehlt der IVD, steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Da die Kosten für Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung in der Regel erst nach drei Jahren steuermindernd geltend gemacht werden können, schlägt der IVD vor, diese Regelung abzuschaffen oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Weitere Empfehlungen des IVD betreffen die Erbschaftssteuer, Zinsschranke und Mietrecht, eine Abschaffung der Bauabzugssteuer sowie eine reduzierte Umsatzsteuer für Bauleistungen.