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08.06.2009 - Nachbarschaftsfragen

Falschparker dürfen abgeschleppt werden

Falschparker dürfen abgeschleppt werden
In einem aktuellen Fall hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Problem unrechtmäßig abgestellter Fahrzeuge beschäftigt. Die Frage, ob ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück gegen seinen Willen abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen kann, beantwortete das zuständige Gericht mit "ja". In dem vorliegenden Fall ließ der Eigentümer ein Auto abschleppen, das unrechtmäßig auf seinem Grundstück abgestellt worden war. Der Abschleppdienst verlangte daraufhin insgesamt 160 Euro Gebühr von dem Autoinhaber. Dieser zahlte, verklagte jedoch den Grundstückseigentümer auf Rückzahlung. Das Gericht entschied, dass lediglich die eingeschlossenen 10 Euro Inkassogebühr von dem Grundstückseigner zurückgezahlt werden müssen. Das Abschleppen sahen die Richter hingegen als rechtmäßig an, da in dem unerlaubten Parken eine sogenannte Eigenmacht des Autoeigentümers zu sehen und somit das Besitzrecht des Grundstückbesitzers beeinträchtig worden sei.