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03.11.2010 - Mieten & Vermieten

Vermieter hat keinen Zahlungsanspruch gegen ARGE

Vermieter hat keinen Zahlungsanspruch gegen ARGE
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In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Vermieter im Regelfall keinen Anspruch auf Mietzahlung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) hat, wenn die ARGE die Kostenübernahme für einen bedürftigen Mieter erklärt hat (AZ 24 U 230/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einen Mietvertrag von der ARGE mit dem Vermerk zurückerhalten, dass der Vertrag genehmigt wurde und die Miete direkt an ihn überwiesen wird. Bei dieser Erklärung handelt es sich laut den Richtern allerdings lediglich um eine Mitteilung einer Tatsache und nicht um eine rechtsverbindliche Willenserklärung.Der Vermieter hat demnach keinerlei Anspruch auf eine Kostenerstattung gegenüber der ARGE.?