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11.10.2010 - Mieten & Vermieten

Ladenmieter muss über politisch fragwürdiges Sortiment aufklären

Ladenmieter muss über politisch fragwürdiges Sortiment aufklären
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Mieter eines Ladens auf politisch fragwürdige Produkte hinweisen müssen. Demnach kann ein Vermieter den Mietvertrag anfechten, wenn diese Tatsache verschwiegen wird (AZ XII ZR 123/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter die Räumung eines Ladensgeschäfts verlangt, da dieser seit Februar 2008 hauptsächlich Kleidung der Marke "Thor Steinar" verkauft hatte. Diese Marke wird unter anderem vom Brandenburger Verfassungsschutz mit der rechtsextremem Szene in Verbindung gebracht. Nachdem mehrere Demonstrationen gegen den Laden geführt wurden, fechtete der Vermieter Ende Februar 2008 den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an.Der BGH erklärte nun aktuell, dass der Mietvertrag als nichtig anzusehen ist. Die Begründung: Ein Vermieter kann erwarten, über Tatsachen von ausschlaggebender Bedeutung aufgeklärt zu werden. Nach Einschätzung des Gerichts war dem Mieter sehr wohl bewußt, wie die Öffentlichkeit die betreffende Marke einschätzt und dieser hätte den Vermieter darüber informieren müssen.?