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16.07.2010 - Facility Management

Interview zum Thema Hausratsversicherung mit Experte Christian Lübke

Interview zum Thema Hausratsversicherung mit Experte Christian Lübke
© Initiative Nicht bei mir / Christian Lübke
Die Rückkehr aus dem Urlaub – ein Schock: Einbrecher sind während der Sommerferien in Haus oder Wohnung eingedrungen und haben Laptop, Fernseher und Schmuck gestohlen. Damit Sie sich um die finanziellen Folgen eines Einbruchs keine Sorgen machen müssen, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung den materiellen Schaden. Was Sie dabei beachten sollten, sagt Ihnen der Versicherungsexperte Christian Lübke von der Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!". Wenn eingebrochen wurde, ist der Schrecken oft groß. Was muss ich tun, damit die Versicherung schnell die gestohlenen Sachwerte ersetzt? "Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren und die Polizei verständigen. Damit der entstandene Schaden korrekt aufgenommen werden kann, sollten Sie den Tatort nicht verändern und mit den Aufräumarbeiten noch warten. Danach stellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände auf und geben diese schnellstmöglich, d.h. innerhalb von sieben Tagen, Ihrer Versicherung. Wichtig: Fügen Sie Belege an, die beweisen, dass Sie über die Gegenstände verfügt haben: Rechnungen, Quittungen, sind wichtig, vereinzelt können auch Fotos helfen." Was gehört alles zum Hausrat? Welche Art von Hausrat ist durch die Versicherung abgedeckt? "Eine Hausratversicherung schützt alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Zum Hausrat zählen also nicht nur Möbel, sondern das gesamte bewegliche Eigentum wie CDs, DVD-Player, Kleidung, Bücher usw. Zusätzlich sind auch Gegenstände versichert, die sich nicht im Wohnbereich, sondern im Keller oder in der Garage befinden, wie z.B. Fahrräder. Auch Leihgaben von Familie oder Freunden sind versichert. Sie müssen aber belegen, dass diese vorübergehend in Ihrem Besitz waren." Was muss ich bei Abschluss der Hausratversicherung beachten? "Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Wert Ihres Hausrats richtig eingeschätzt und über die Jahre kontinuierlich angepasst wird. Denn die Versicherung ersetzt zum Wiederbeschaffungswert, d.h. es wird die Summe gezahlt, die für die Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte benötigt wird. Haben Sie nun über die Jahre Neuanschaffungen getätigt, z.B. den alten Röhrenfernseher gegen einen Plasmafernseher ausgetauscht, dies aber vertraglich nicht anpassen lassen, bekommen Sie nicht den vollen Wiederbeschaffungswert erstattet, sondern nur einen Anteil. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, einen so genannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren." Wann kann die Versicherung die Leistung verweigern? "Die deutsche Versicherungswirtschaft zahlt aufgrund von Einbrüchen jedes Jahr über 400 Millionen Euro an ihre Kunden aus. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass der Versicherer die Zahlung verweigert, zum Beispiel wenn sich herausstellt, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat." Was passiert, wenn ich durch mein Verhalten einen Einbruch deutlich begünstigt habe? Gehe ich dann leer aus? "Was viele nicht wissen: Die Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, d.h. bei Mitverschulden des Versicherungskunden, beispielsweise wenn ein gekipptes Fenster einen Einbruch ermöglichte. Dann kann die zu erstattende Summe anteilig gekürzt werden. Fazit: Machen Sie es dem Einbrecher so schwer wie möglich, sorgen Sie mit Zusatzsicherungen vor. 40 Prozent der Einbrüche scheitern an Sicherheitstechnik." Was sind die wichtigsten Tipps für eine unkomplizierte Schadenregulierung? Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, 77 Prozent der deutschen Haushalte werden dadurch geschützt. Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht. Melden Sie teure Anschaffungen Ihrem Versicherer. Informieren Sie Ihre Versicherung über eine Gefahrenerhöhung. Stehen z.B. Gerüstarbeiten an, können Einbrecher leichter eindringen. Dies muss der Versicherung gemeldet werden. Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen und Belege von Besitzgegenständen und Neuanschaffungen. Fotografieren Sie bereits im Vorfeld Ihre Einrichtung und wertvolle Dinge. ?