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30.06.2010 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Neue KfW-Programme ab 1. Juli 2010

Tipp für Bauherren: Neue KfW-Programme ab 1. Juli 2010
© Verband Privater Bauherren e.V.
Am 1. Juli legt die KfW-Bank geänderte Programme für private Bauherren auf. Was viele nicht wissen: "Bei einigen Programmen gibt es inzwischen Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen, in anderen ist die unabhängige Baubegleitung sogar vorgeschrieben.", so VPB-Vorsitzender Thomas Penningh vom Verband Privater Bauherren e.V. Mit dem Stichtag 1. Juli 2010 aktualisiert die KfW die Angebote für Bauherren und Sanierer. Neu hinzu kommen in den Programmen "Energieeffizient Bauen" die neuen Förderstufen "KfW-Effizienzhaus 70", "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" und im Bereich "Energieeffizient Sanieren" die Förderstufen "KfW-Effizienzhaus 70" und "KfW-Effizienzhaus 55". Das bisherige KfW-Effizienzhaus 130 entfällt; sein Standard ist inzwischen technisch überholt. Gefördert werden Bauherren und Sanierer durch zinsvergünstigte Darlehen. Je besser der energetische Standard ist, umso höher fällt auch die Förderung aus, die teilweise in Form eines Tilgungszuschuss gewährt wird. Dabei gibt es etwa für ein "KfW-Effizienzhaus 55" bis zu 12,5 Prozent Tilgungszuschuss, ein Bonus, den der Bauherr nicht zurückzahlen muss. Der Tilgungszuschuss wird dem Bauherrn gutgeschrieben, sobald sein Sachverständiger und seine Hausbank bestätigen: Bei Sanierung oder Neubau wurden die Förderrichtlinien eingehalten. Wer staatliche Mittel beantragen möchte, der muss daran denken: Erst müssen die Anträge gestellt, dann darf erst mit dem Bau begonnen werden. "Vor allem bei den anspruchsvollen Standards der Effizienzhäuser 40 und 55 ist die Baubegleitung Vorschrift", erläutert VPB-Vorsitzender Penningh. "Nur so kann die Qualität garantiert werden." Wie die Baubegleitung funktioniert, das hat der VPB in seinem Ratgeber "Baubegleitung – Bauen und Sanieren mit Fachverstand" zusammengestellt. Er kann kostenlos von der VPB-Website heruntergeladen werden, unter www.vpb.de im Service-Bereich.?