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21.05.2010 - Mieten & Vermieten

BGH bestätigt Mieterhöhung durch Typengutachten

BGH bestätigt Mieterhöhung durch Typengutachten
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auch durch ein sogenanntes Typengutachten begründen darf (Az.: VIII ZR 122/09)."Mit dieser Entscheidung hat sich der BGH praxisgerecht gegen überzogene Anforderungen an den formellen Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einem Mieterhöhungsverlangen ausgesprochen, ohne dass dadurch schutzwürdige Mieterinteressen beeinträchtigt werden", begrüßte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen das Urteil.Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen, das zur Begutachtung Vergleichswohnungen aus dem Bestand des Vermieters herangezogen hat und sich nicht auf die Wohnung des Mieters bezogen hat, sondern auf andere Wohnungen, die nach Größe und Ausstattung vergleichbar waren.Ein solches Typengutachten versetzt laut GdW den Mieter in die Lage, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen