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08.04.2010 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Vor dem Grundstückskauf erst zum Bauamt!

Tipp für Bauherren: Vor dem Grundstückskauf erst zum Bauamt!
© fotolia.com / Franck Boston
Bauland wird laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) am häufigsten von jungen Familien über Makler und Zeitungsannoncen erworben. Dabei bekommen sie oft Grundstücke mit Nachkriegshäusern zum Abbruch angeboten. Da diese meist zu groß und zu teuer sind, werden sie geteilt, um Kauf und Bebauung finanzierbar zu machen. Wer ein solches Grundstück ins Auge fasst, der muss zunächst prüfen, ob er den Altbau abbrechen, das Terrain teilen und dort anschließend mit ein oder zwei Partnern gemeinsam mehrere Häuser neu bauen darf. Der erste Weg sollte deshalb laut dem Verband immer zum zuständigen Bauamt führen. Nur dort könne der Interessent klären, was er auf dem Grund baurechtlich tatsächlich machen kann und was nicht. "Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mit Hilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen. Die so genannten B-Pläne sind jedermann zugänglich", rät Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Leipzig. Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt der Bebauungsplan auch, wie die Einfriedung auszusehen hat, gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt. Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der "Zerlegung". Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe, die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern geführt.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.<br />