News-Archiv:

11.03.2019 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Hausflur darf nicht als Abstellfläche genutzt werden

Urteil: Hausflur darf nicht als Abstellfläche genutzt werden
© photodune.net
Schuhregal, Kartons oder alte Flaschen: Viele Mieter betrachten den Hausflur oft als verlängerten Arm ihrer Wohnung. Vermieter sehen dieses Verhalten in der Regel gar nicht gern. In einem Fall aus Köln endete die Sache sogar vor dem örtlichen Landgericht. Doch was war geschehen? Ein Mieter stellte immer wieder private Gegenstände in den Hausflur. Obwohl die Vermieterin den Mieter mehrmals schriftlich darauf hinwies, dies zu unterlassen, änderte der Mieter sein Verhalten nicht und stellte immer wieder alte Flaschen, Karton und andere Gegenstände im Hausflur ab, da er glaubte, dass er dazu berechtigt sei. Da sich der Mieter uneinsichtig zeigte, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Dagegen klagte der Mieter vor Gericht. Die zuständigen Richter am Landgericht Köln bestätigten die Kündigung (AZ 10 S 99/16). Nach Ansicht der Juristen habe der Mieter durch sein vertragswidriges Verhalten den Hausfrieden im Haus über einen langen Zeitraum gestört. Zudem habe er – laut Mietvertrag – keine Berichtigung gehabt, Gegenstände in den Hausflur zu stellen. Da der Mieter dies auch nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen nicht unterlies, sei die Kündigung rechtens.

Quelle: Landgericht Köln