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16.03.2018 - Wirtschaft & Politik

Einbruchschutz:
Fördermittel und Zuschüsse

Einbruchschutz: Fördermittel und Zuschüsse
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Eine der effektivsten Maßnahmen, um Einbrüche zu verhindern, ist der präventive Einbruchsschutz. Etwa 44 Prozent der Hauseinbrüche werden durch teils einfache Schutzmaßnahmen verhindert, so die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“. Die Sicherheitsexperten begrüßen daher den Entwurf des neuen Koalitionsvertrags, der die Fortführung des KfW-Förderprogramms „Prävention durch Einbruchsicherung“ enthält. Wie bisher sollte die Förderung auch weiterhin Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter, besonders von Mehrfamilienhäusern dazu motivieren, in den Schutz der eigenen vier Wände zu investieren. Darüber hinaus soll die Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes auf den Neubau ausgeweitet werden. Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.600 Euro. Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Alle Beträge unter 1.000 Euro werden mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst, alle darüberhinausgehenden Beträge mit 10 Prozent. Private Eigentümer und Mieter können entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.

Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“