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12.01.2010 - Facility Management
Schnee-Chaos:
Die wichtigsten Versicherungstipps
Immer wieder fragen Versicherte, was sie
beim Autounfall, Winterdienst oder bei einem Schaden an ihrem Haus
beachten sollen. Experten der DEVK geben darauf Antwort.
Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es
wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu
melden - möglichst noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet
wird, desto schneller wird er auch reguliert. Die DEVK rechnet damit,
dass der Schneesturm auch Gebäude beschädigen könnte: Gefährlich wird
es ab Windstärke acht: dann spricht man versicherungstechnisch von
einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, werden Satellitenanlagen
beschädigt, fallen Dachpfannen runter - kurz: Die Reparaturen können
teuer werden. "Die Wohngebäudeversicherung der DEVK sorgt für
schnelle und unbürokratische Hilfe", verspricht Günter Kalkowski,
Abteilungsdirektor Schaden.
Kleinere Schäden wie das Abdecken einiger Dachpfannen lassen sich
in der Regel mit einem finanziellen Aufwand unter 1.000 Euro beheben.
Allerdings können heftige Stürme, die oft auch Nässeschäden durch
Niederschlag zur Folge haben, fünfstellige Schadensummen erreichen.
Gefahr von oben: Dächer können gefährlich werden
Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt,
Schäden durch Schneedruck nicht. Dafür brauchen Hausbesitzer
zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch
Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.
"Inzwischen ist dieser Schutz wichtiger denn je", so Peter
Lodenkämper, Abteilungsleiter Betrieb der DEVK. Allen Hausbesitzern
rät der Experte: "Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte
man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu
lassen." Wenig empfehlenswert ist es, nah an schwer schneebedeckten
Häusern zu parken. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt,
haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region
selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK zahlt jedoch. Das gilt auch,
wenn ein Ast unter seiner Schneelast bricht und aufs Auto fällt.
Eigentümer sollten die Streupflicht ernst nehmen
Gefährlich ist es bei Eis und Schnee aber auch für Fußgänger.
Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Ohne
Haftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden, wenn auf dem
Bürgersteig vor dem Haus oder auf einem öffentlichen Fußweg neben dem
Gebäude jemand ausrutscht und sich verletzt. "Die Gerichte sehen den
Eigentümer klar in der Pflicht", erklärt Joachim Conzen,
Gruppenleiter der Abteilung Haftpflicht- und Unfall-Schaden bei der
DEVK. "Wer nicht selbst streuen kann, weil er alt, krank, berufstätig
oder im Urlaub ist, muss sich um einen Ersatz kümmern. Vermieter
können ihre Mieter damit beauftragen - auch mündlich."
Die Gemeinden schreiben genau vor, wie gestreut werden muss: in
der Regel tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr, eine Breite von ca.
einem Meter. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt oder
Lava-Asche verwendet werden. Das ist umweltfreundlich, muss aber nach
Ende der Frostperiode wieder weggekehrt werden. An besonders
gefährdeten Stellen wie Treppen ist Salz jedoch erlaubt. Schneit es
ununterbrochen, muss alle paar Stunden der Weg wieder geräumt und
nachgestreut werden. Allerdings kann man auch vom Fußgänger
verlangen, dass er sich den Witterungsverhältnissen angemessen
verhält: also geeignetes Schuhwerk trägt und die geräumten Wege
nutzt.
Quelle: DEVK Versicherungen