News-Archiv:

12.01.2010 - Facility Management

Schnee-Chaos:
Die wichtigsten Versicherungstipps

Schnee-Chaos: Die wichtigsten Versicherungstipps
© fotolia.com / oconner
Immer wieder fragen Versicherte, was sie beim Autounfall, Winterdienst oder bei einem Schaden an ihrem Haus beachten sollen. Experten der DEVK geben darauf Antwort. Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu melden - möglichst noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet wird, desto schneller wird er auch reguliert. Die DEVK rechnet damit, dass der Schneesturm auch Gebäude beschädigen könnte: Gefährlich wird es ab Windstärke acht: dann spricht man versicherungstechnisch von einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, werden Satellitenanlagen beschädigt, fallen Dachpfannen runter - kurz: Die Reparaturen können teuer werden. "Die Wohngebäudeversicherung der DEVK sorgt für schnelle und unbürokratische Hilfe", verspricht Günter Kalkowski, Abteilungsdirektor Schaden. Kleinere Schäden wie das Abdecken einiger Dachpfannen lassen sich in der Regel mit einem finanziellen Aufwand unter 1.000 Euro beheben. Allerdings können heftige Stürme, die oft auch Nässeschäden durch Niederschlag zur Folge haben, fünfstellige Schadensummen erreichen. Gefahr von oben: Dächer können gefährlich werden Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, Schäden durch Schneedruck nicht. Dafür brauchen Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. "Inzwischen ist dieser Schutz wichtiger denn je", so Peter Lodenkämper, Abteilungsleiter Betrieb der DEVK. Allen Hausbesitzern rät der Experte: "Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu lassen." Wenig empfehlenswert ist es, nah an schwer schneebedeckten Häusern zu parken. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt, haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind. Die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK zahlt jedoch. Das gilt auch, wenn ein Ast unter seiner Schneelast bricht und aufs Auto fällt. Eigentümer sollten die Streupflicht ernst nehmen Gefährlich ist es bei Eis und Schnee aber auch für Fußgänger. Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Ohne Haftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden, wenn auf dem Bürgersteig vor dem Haus oder auf einem öffentlichen Fußweg neben dem Gebäude jemand ausrutscht und sich verletzt. "Die Gerichte sehen den Eigentümer klar in der Pflicht", erklärt Joachim Conzen, Gruppenleiter der Abteilung Haftpflicht- und Unfall-Schaden bei der DEVK. "Wer nicht selbst streuen kann, weil er alt, krank, berufstätig oder im Urlaub ist, muss sich um einen Ersatz kümmern. Vermieter können ihre Mieter damit beauftragen - auch mündlich." Die Gemeinden schreiben genau vor, wie gestreut werden muss: in der Regel tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr, eine Breite von ca. einem Meter. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt oder Lava-Asche verwendet werden. Das ist umweltfreundlich, muss aber nach Ende der Frostperiode wieder weggekehrt werden. An besonders gefährdeten Stellen wie Treppen ist Salz jedoch erlaubt. Schneit es ununterbrochen, muss alle paar Stunden der Weg wieder geräumt und nachgestreut werden. Allerdings kann man auch vom Fußgänger verlangen, dass er sich den Witterungsverhältnissen angemessen verhält: also geeignetes Schuhwerk trägt und die geräumten Wege nutzt.

Quelle: DEVK Versicherungen